Information zur EU Pauschalreiserichtlinie nach § 651 BGB
Information zu den über Haus Schneider buchbaren Einzelleistungen.
Bei der Ihnen angebotenen Reiseleistung "Ferienwohnung" handelt es sich um eine Einzelleistung.
Daher können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT
in Anspruch nehmen. Haus Schneider (= Leistungserbringer) ist für die ordnungsgemäße Erbringung verantwortlich.
Anders als bei einer Pauschalreise besteht für einzelne Reiseleistungen keine gesetzliche Verpflichtung
des Leistungserbringers zur Kundengeldabsicherung. Das bedeutet, dass im Fall der Insolvenz des
Leistungserbringers u. U. keine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt.